Kfz-Steuer für Motorräder
Die Kfz-Steuer für Motorräder wird mit 1,84 € je angefangene 25 cm3; Hubraum berechnet.
Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 kW und nicht mehr als 125 cm3; sind von der Besteuerung und vom Zulassungsverfahren befreit.
Bitte beachten Sie: Um eine verbindliche Aussage über die zu erwartende Steuer zu erhalten, sollten Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. bei Ihrer Zulassungsbehörde nachfragen! Unsere Angaben sind ohne Gewähr!