Kfz-Steuer für Motorräder

Die Kfz-Steuer für Motorräder wird mit 1,84 € je angefangene 25 cm3; Hubraum berechnet.

Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 kW und nicht mehr als 125 cm3; sind von der Besteuerung und vom Zulassungsverfahren befreit.

Bitte beachten Sie: Um eine verbindliche Aussage über die zu erwartende Steuer zu erhalten, sollten Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. bei Ihrer Zulassungsbehörde nachfragen! Unsere Angaben sind ohne Gewähr!