Kfz-Steuern für Wohnmobile

Der Begriff „Wohnmobil“ ist nunmehr in § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetzgesetzlich definiert worden.

Ein Kraftfahrzeug ist dann ein Wohnmobil, "wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

Der Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil kann durch eine Begutachtung von einem anerkannten Gutachter festgestellt werden. Mit Eintragung der Eigenschaft als Wohnmobil wird die steuerlich günstigere Einstufung dann steuerlich wirksam.

Gemäß KraftStG bildet für alle Wohnmobile nun die zulässige Gesamtmasse unter Berücksichtigung der Schadstoffemission die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer. Die Tabelle hierfür finden Sie im folgenden:

Bitte beachten Sie: Um eine verbindliche Aussage über die zu erwartende Steuer zu erhalten, sollten Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. bei Ihrer Zulassungsbehörde nachfragen! Unsere Angaben sind ohne Gewähr!

Die Steuer für Wohnmobil über 3,5 t je angefangene 0,2 t Gesamtgewicht:   (a) Schadstoffklasse S2, S3, S4, S5 und EEV mit und ohne G1   (b) Schadstoffklasse S1 mit und ohne G1   (c) Geräuschklasse G1   (d) alle übrigen Lkw über 3,5 t  
bis zu 2 t   6,42 €   6,42 €   9,64 €   11,25 €  
über 2 t bis 3 t   6,88 €   6,88 €   10,30 €   12,02 €  
über 3 t bis 4 t   7,31 €   7,31 €   10,97 €   12,78 €  
über 4 t bis 5 t   7,75 €   7,75 €   11,61 €   13,55 €  
über 5 t bis 6 t   8,18 €   8,18 €   12,27 €   14,32 €  
über 6 t bis 7 t   8,62 €   8,62 €   12,94 €   15,08 €  
über 7 t bis 8 t   9,36 €   9,36 €   14,03 €   16,36 €  
über 8 t bis 9 t   10,07 €   10,07 €   15,11 €   17,64 €  
über 9 t bis 10 t   10,97 €   10,97 €   16,44 €   19,17 €  
über 10 t bis 11 t   11,84 €   11,84 €   17,74 €   20,71 €  
über 11 t bis 12 t   13,01 €   13,01 €   19,51 €   22,75 €  
über 12 t bis 13 t   14,32 €   14,32 €   21,47 €   25,05 €  
über 13 t bis 14 t   15,77 €   15,77 €   23,67 €   27,61 €  
über 14 t bis 15 t   15,77 €   26,00 €   39,01 €   45,55 €  
über 15 t   15,77 €   36,23 €   54,35 €   63,40 €  
maximale Jahressteuer   664,68 €   1 022,58 €   1 533,88, €   1 789,52 €  

Wohnmobile

Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg 16 EUR,
über 2.000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 EUR,

b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg 24 EUR,
über 2.000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000 EUR,

c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a
oder b nicht erfüllen, von dem Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg 40 EUR,
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 EUR,
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EUR,
über 12.000 kg 25 EUR;
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1;